Die Bundesnetzagentur hat zum 15. April 2026 eine neue Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Funkmikrofone eingeführt. Der Verband Association of Professional Wireless Production Technologies (APWPT) begrüßt, dass bisherige Regelungen in einer einheitlichen Verfügung zusammengeführt wurden, da dies den administrativen Aufwand reduziert. Gleichzeitig äußert der Verband Kritik an unklaren Formulierungen zur möglichen Nutzung durch weitere primäre FrequenznutzerInnen im Bereich von 470 bis 608 MHz.
Forderung nach klaren Regelungen und Planungssicherheit
Nach Angaben des APWPT bleibt offen, welche zusätzlichen primären NutzerInnen gemeint sind. Der Verband sieht den Rundfunk als einzigen vorgesehenen Primärnutzer in diesem Frequenzbereich und lehnt weitere gleichgestellte Nutzungen ab. Auch militärische Anwendungen, die einem Primärfunkdienst gleichgestellt werden, werden kritisch bewertet. Aus Sicht des Verbands könnten solche Regelungen zu unvorhersehbaren Einschränkungen führen und die Planungssicherheit für professionelle Anwendungen im Bereich Programme Making and Special Events beeinträchtigen.
Der APWPT warnt vor möglichen Auswirkungen auf die Live-Event-Branche, da zusätzliche Einschränkungen und kurzfristige Genehmigungsverfahren zu erhöhtem bürokratischem und finanziellem Aufwand führen könnten. Der Verband fordert daher eine klare Positionierung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Frequenznutzung sowie verbindliche Rahmenbedingungen für eine langfristig stabile und störungsfreie Nutzung des Spektrums.
