BDKV sieht nach wie vor keine Perspektive

Dienstag, 17.08.2021
„Wie lange soll das noch so weitergehen“, fragt der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV). Auch der aktuelle Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz biete Kulturveranstaltern keine Perspektive. Veranstaltungen seien in dem Beschluss von vergangenem Dienstag zwar ausdrücklich erwähnt worden. Nach wie vor würden sie aber „völlig undifferenziert als Superspreading Events behandelt“, kommentiert BDKV-Präsident Professor Jens Michow. „Einschränkungen […]

„Wie lange soll das noch so weitergehen“, fragt der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV). Auch der aktuelle Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz biete Kulturveranstaltern keine Perspektive. Veranstaltungen seien in dem Beschluss von vergangenem Dienstag zwar ausdrücklich erwähnt worden. Nach wie vor würden sie aber „völlig undifferenziert als Superspreading Events behandelt“, kommentiert BDKV-Präsident Professor Jens Michow.

„Einschränkungen der Teilnehmer:innenzahlen sollen weiter möglich bleiben und für Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucher:innen ist das nun sogar zwingend festgelegt“, sagt Michow. Die zulässige Auslastung dürfe bei solchen Großveranstaltungen maximal bei 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegen und sei auf maximal 25.000 Zuschauende begrenzt.

Die Regelung, dass nicht Geimpfte für den Besuch von Veranstaltungen zwingend ein negatives Testergebnis vorlegen müssten, ändere indes nichts an der aktuellen Situation. Auch bisher seien Veranstalter aufgrund der mit den Behörden abgestimmten Hygienekonzepte verpflichtet, sich von nicht Geimpften einen Negativtest vorlegen zu lassen.

„Solange die Kapazitätsbeschränkungen nicht fallen, macht Veranstalten wirtschaftlich keinen Sinn“, so Michow. „Veranstaltungen mit Kapazitätsreduktionen sind bestenfalls Beschäftigungsmaßnahmen für Künstler:innen, Mitarbeiter:innnen der Veranstaltungsunternehmen und die vielen Solo-Selbständigen, die mit der Durchführung von Veranstaltungen ihr Geld verdienen. Wirtschaftlich können sie nicht sein.“

Zwar sehe der Beschluss Kapazitätsbeschränkungen zwingend nur für Veranstaltungen ab 5.000 Personen vor. Dass die Länder auf entsprechende Beschränkungen bei kleineren Veranstaltungen zukünftig verzichten werden, hält Michow jedoch für unwahrscheinlich. Selbst wenn es in einigen Regionen Ausnahmen gäbe, wie es in Baden-Württemberg beschlossen wurde (dort sollen Veranstaltungen für die 3G ohne Einschränkungen möglich sein), wären Tourneen nicht durchführbar, solange es in jedem Land unterschiedliche Anordnungen gebe.

Es bleibe nur zu hoffen, dass auch für kleinere Veranstaltungen zumindest überall eine Auslastung von 50 Prozent gestattet werde, so Michow. Häufig seien es bislang nur 25 Prozent. Auch wenn dies bei 100 Prozent Kosten wirtschaftlich kaum Sinn mache.

Den aktuellen Beschlüssen können die Veranstalter:innen laut Michow daher „ein weiteres Mal nicht den Funken einer Perspektive entnehmen“.

jb