EVVC fordert stärkere Einbindung der Veranstaltungsbranche in Tourismusstrategie

Mittwoch, 11.02.2026

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Der EVVC begrüßt die Initiative zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten in der Tourismusindustrie. Zugleich fordert der Verband eine stärkere Berücksichtigung der Veranstaltungsbranche in der nationalen Tourismusstrategie.

EVVC-Geschäftsführer René Tumler. Foto: Christof Mattes/EVVC

Der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. unterstützt den Vorstoß des Tourismusbeauftragten der Bundesregierung zur Arbeitszeitflexibilisierung und zum Bürokratieabbau. Nach Auffassung des Verbandes bildet die geltende gesetzliche Arbeitszeitregelung die spezifischen Anforderungen der Veranstaltungswirtschaft jedoch nicht ausreichend ab. Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport und Wirtschaft gelten als wesentlicher Anlass für Reisen und touristische Wertschöpfung.

Anpassungen im Arbeitszeitgesetz

Der EVVC setzt sich für eine sozialverträgliche Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes ein. Er schlägt eine Anhebung der täglichen Höchstarbeitszeit auf bis zu 12 Stunden bei Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden vor. Zudem soll eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 60 Stunden ermöglicht werden, verbunden mit Schutzmechanismen wie einer Begrenzung auf maximal 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen sowie Arbeitszeitkonten mit zeitnahem Freizeitausgleich. Darüber hinaus fordert der Verband eine Erweiterung der Regelungen zur Sonn- und Feiertagsbeschäftigung auf alle Formen von Veranstaltungen einschließlich Vor und Nachbereitung.

Ergänzend spricht sich der EVVC für Anpassungen im Jugendarbeitsschutzgesetz aus. Für Veranstaltungszentren sollen Regelungen analog zum Gaststätten- und Schaustellergewerbe gelten. Vorgesehen ist unter anderem die Beschäftigung von Jugendlichen über 16 Jahren bei Veranstaltungen auch in den Abendstunden sowie an Samstagen und Sonntagen im Rahmen von Vor- und Nachbereitung und Durchführung.

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