Großevents: „Länder bleiben hinter Erwartungen zurück“

Montag, 12.07.2021
Am 10. Juni hatte eine von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzte Länderarbeitsgruppe Leitlinien für Großveranstaltungen festgelegt, nun liegt ein Beschluss der Länder vor. Das Forum Veranstaltungswirtschaft begrüßt zwar nach eigenem Bekunden, dass damit nun „zumindest Bewegung in die Diskussion der Durchführbarkeit von Großveranstaltungen“ gekommen sei. Eine echte Perspektive für die Gesamtbranche sei jedoch nach wie vor „nicht […]

Am 10. Juni hatte eine von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzte Länderarbeitsgruppe Leitlinien für Großveranstaltungen festgelegt, nun liegt ein Beschluss der Länder vor. Das Forum Veranstaltungswirtschaft begrüßt zwar nach eigenem Bekunden, dass damit nun „zumindest Bewegung in die Diskussion der Durchführbarkeit von Großveranstaltungen“ gekommen sei. Eine echte Perspektive für die Gesamtbranche sei jedoch nach wie vor „nicht erkennbar“.

Der Beschluss befasse sich im Wesentlichen leider nur mit der Zulassung von Sportevents, heißt es. Diese sollen für mehr als 5.000 Zuschauenden möglich sein, wenn die 7-Tages-Inzidenz am Austragungsort unter 35 liegt und das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar ist. Zugang haben dann Geimpfte, Genesene und Getestete. Voraussetzungen sind zudem Hygiene, Abstand, Masken, Kontaktverfolgung und Kapazitätsbegrenzungen auf 50 Prozent, maximal 25.000 Teilnehmer, bestenfalls auch begrenzter Alkoholausschank.

Für Kulturveranstaltungen über 5.000 Teilnehmer indes seien die Beschlüsse „ziemlich enttäuschend“. Hier sollen zukünftig erst auf Grundlage der jeweiligen Landesregelungen Vorgaben für Schutz- und Hygienekonzepte, Kontaktnachverfolgung, Einlassmanagement, Testerfordernisse und Abstands- und Maskenregelungen getroffen werden, heißt es vom Forum Veranstaltungswirtschaft.

Nachdem Öffnungsperspektiven für die Kultur und sonstige Veranstaltungen bereits beim letzten Bund-/Länder-Gipfel im Juni auf die längere Bank geschoben worden seien, gebe es auch jetzt wieder keine konkreten Vorgaben, die es Veranstaltern erlaubten, über das Schicksal hunderter für den Herbst angesetzter Veranstaltungen zu entscheiden.

Der Beschluss mache ein weiteres Mal deutlich, dass „der Kulturbetrieb in unserem Land offenbar nicht die gleiche Bedeutung hat wie der Profisport“. Auch teilnehmerbezogene Freiluftevents wie Stadtläufe, Fahrrad- und Triathlonveranstaltungen oder Tanzveranstaltungen unter freiem Himmel fänden weiterhin keinerlei Berücksichtigung – obwohl sie nachweislich nicht zu den Infektionstreibern gehörten. Mit starren, zuschauerbezogenen Regelungen blieben sie weiterhin nicht durchführbar, heißt es weiter: „Hier stirbt ein Stück Bewegungskultur.“

Völlig unverständlich ist für die Verbände des Forums Veranstaltungswirtschaft auch, dass sich die Länder mit der Durchführbarkeit wirtschaftsbezogener Veranstaltungen „offenbar überhaupt nicht auseinandergesetzt“ haben. Für Großkongresse etwa gebe es weiterhin keinerlei Perspektive. Von den Ländern fordern die Verbände daher, dass sie endlich auch diesem Teil der Veranstaltungswirtschaft eine Perspektive geben.

Zudem sieht das Forum abermals einen „Flickenteppich“. Es zeichne sich etwa ab, dass Bayern die maximal zulässige Zuschauerzahl zunächst auf 35 Prozent der Vollauslastung und maximal 20.000 Teilnehmer beschränken und ein komplettes Alkoholverbot vorsehen wolle. Auch Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg tragen die Beschlussinhalte nur unter Einschränkungen mit. Eine Tourneeplanung mache dies unmöglich.

Hinzu komme, dass die Maßnamen ohnehin nur bis zum 11. September 2021 befristet seien. Danach tappten die Veranstalter abermals im Dunkeln. Das Forum fordert, dass dass angesichts der fortschreitenden Impfungen die Inzidenz – angelehnt an die Praxis von Schleswig-Holstein – nicht mehr das ausschlaggebende Kriterium sein dürfe.

jb