Hotelsuche: Kodexkonform auf einen Klick

Donnerstag, 06.08.2009
Berlin. Mit der neuen Online-Spezialsuche der MICE AG, www.kodexkonform.de, wird die Veranstaltungsplanung für Pharma-Unternehmen zum Kinderspiel: Suchmaske ausfüllen, Ergebnisse auswählen – und immer die Garantie „Der Veranstaltungsort ist kodexkonform“. Die Suche nach einem Veranstaltungsort, der den Anforderungen an des so genannten „Pharmakodex“ entspricht, kostet Ressourcen im Unternehmen. Mit der Spezialsuche www.kodexkonform.debietet die MICE AG Pharma-Unternehmen eine […]

Berlin. Mit der neuen Online-Spezialsuche der MICE AG, www.kodexkonform.de, wird die Veranstaltungsplanung für Pharma-Unternehmen zum Kinderspiel: Suchmaske ausfüllen, Ergebnisse auswählen – und immer die Garantie „Der Veranstaltungsort ist kodexkonform“. Die Suche nach einem Veranstaltungsort, der den Anforderungen an des so genannten „Pharmakodex“ entspricht, kostet Ressourcen im Unternehmen. Mit der Spezialsuche www.kodexkonform.debietet die MICE AG Pharma-Unternehmen eine leicht zu handhabende Online-Suche mit geprüften Hotels und Locations.

Das speziell von der MICE AG entwickelte Prüfsiegel für den Verhaltenskodex gewährleistet Veranstaltungsplanern von Pharma-Unternehmen bedenkenlose Such- und Buchungskriterien. Dieses Prüfsiegel erhalten Anbieter nach einer Prüfung durch Gerhard Bleile, Vorstandsvorsitzender der Vereinigung Deutscher Veranstaltungsorganisatoren e.V. „Ein kodexkonformes Hotel muss über angemessene Tagungsräume und gute Verkehrsanbindung verfügen. Die Ausrichtung auf den Ferien- oder Wellnessgast, sternedekorierte Gastronomie oder eine Überbetonung der besonders luxuriösen Ausstattung dürfen in der Kommunikation nicht überwiegen.”

“Grund für diese Kriterien ist die Zielsetzung, wissenschaftliche Fortbildungen in den Vordergrund zu stellen. Die Beeinflussung durch die Auswahl des Veranstaltungsortes, des Hotels und des Rahmenprogrammes soll vermieden werden. So demonstriert die Branche die Ernsthaftigkeit einer Fortbildung oder Tagung“, erklärt Gerhard Bleile. Pharma-Unternehmen und Angehörige der Fachkreise wissen um Paragraph 20 des „FS Arzneimittelindustrie“-Kodex. Dieser Verhaltenskodex regelt die erlaubten und unerlaubten Arten, Ärzte, Apotheker sowie alle Angehörigen der Fachkreise zu informieren.

www.kodexkonform.de