Der aktualisierte Leitfaden erläutert, welche Pflichten sich für Hotels beim Einsatz von Buchungs- und Service-Chatbots, KI-gestützten Telefon- oder Messenger-Assistenten, Bildbearbeitungstools sowie generativer KI für Texte und Marketinginhalte ergeben. Zudem grenzt er die Verantwortlichkeiten von Anbietern und Betreibern voneinander ab: Hotels sind beim Einsatz fertiger Softwarelösungen in der Regel Betreiber, während technische Pflichten wie die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte vorrangig den jeweiligen Anbieter treffen.
Wann Hotelfotos kennzeichnungspflichtig werden
Ein Schwerpunkt der Aktualisierung liegt auf der KI-gestützten Bearbeitung von Hotelfotos. Moderate Farb-, Licht- und Qualitätskorrekturen gelten laut Leitfaden regelmäßig als technische Standardbearbeitung. Werden Bilder dagegen so verändert, dass sie über Ausstattung, Lage, Umgebung oder Qualität eines Hotels täuschen können, können Kennzeichnungspflichten und zusätzlich lauterkeitsrechtliche Risiken entstehen. Der Leitfaden enthält hierzu konkrete Beispiele und Orientierungshilfen für das Hotelmarketing.
„Mit dem aktualisierten Leitfaden geben wir unseren Mitgliedern eine verständliche und umsetzungsorientierte Hilfestellung an die Hand. Entscheidend ist, die eingesetzten KI-Anwendungen zu kennen, Verantwortlichkeiten mit den Systemanbietern zu klären und gegenüber Gästen transparent zu kommunizieren“, erklärt Tobias Warnecke, Geschäftsführer des IHA.
Kompetenzpflicht gilt bereits seit Februar 2025
Der Leitfaden greift außerdem die bereits seit dem 2. Februar 2025 geltende Kompetenzpflicht nach Artikel 4 des EU AI Act auf. Diese verlangt keine pauschale Zertifizierung aller Beschäftigten, sondern eine angemessene und dokumentierte Einweisung derjenigen Personen, die KI-Systeme einsetzen oder deren Ergebnisse prüfen und weiterverwenden.
Praktische Arbeitshilfen für den Hotelbetrieb
Der aktualisierte Leitfaden enthält unter anderem Musterhinweise für Chatbots und Telefonassistenten, Beispiele zur Bildbearbeitung, Empfehlungen für Anbieterbestätigungen sowie eine kompakte Checkliste für die betriebliche Umsetzung. Er steht IHA-Mitgliedern kostenfrei im IHA-Extranet zur Verfügung.
Der Hotelverband Deutschland zählt über 1.600 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern.
