Starre Arbeitszeiten und flexible Eventplanung – das passt nicht zusammen. Während das Arbeitszeitgesetz nach acht oder maximal zehn Stunden den Feierabend vorschreibt, beginnt für viele Veranstaltungsprofis zu diesem Zeitpunkt erst die heiße Phase. „Die aktuelle gesetzliche Begrenzung wird der Realität in der Veranstaltungswirtschaft nicht gerecht“, sagt EVVC-Geschäftsführer René Tumler. Die Branche macht sich für eine Modernisierung stark – die Umstellung von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit, wie sie die EU-Richtlinie bereits vorsieht, könnte mehr Flexibilität ermöglichen. Dabei geht es nicht um eine Ausweitung der Gesamtarbeitszeit, sondern um eine praxisgerechtere Verteilung. Mehr dazu lesen Sie in unserer Titelgeschichte.
Eventrecht, Kongresszentren, Destinationen
Außerdem im Heft: Ein Rechtsexperte gibt Orientierung zum Umgang mit politisch polarisierenden Veranstaltungsanfragen und wir berichten über die neue Zertifizierung mit dem Blauen Engel für Events. Einen umfassenden Überblick über die Neuigkeiten aus den deutschen Kongresszentren finden Sie ebenso in dieser Ausgabe wie Destinationsreporte zur Schweiz und Lettland.
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