Das neu gegründete Forum Veranstaltungswirtschaft, dem fünf maßgebliche Verbände der Branche angehören, BDKV, EVVC, ISDV, Livekomm und VPLT, zieht eine Zwischenbilanz der bisherigen Aktivitäten.
Bereits seit Beginn der Corona-Pandemie träfen sich Vertreter der Verbände fast täglich in irgendeiner Konstellation, heißt es, um die immer schwieriger werdende Situation der Branchenunternehmen zu besprechen und auf die Politik einzuwirken, ihre Hilfsangebote für die Branche passgenauer zu gestalten. Dazu verhandle man mit Staatssekretären der Bundesministerien, Bundestagsabgeordneten und den mit der Umsetzung von Förderprogrammen betrauten Ministerialbeamten, heißt es.
„Unsere Verbände repräsentieren Soloselbständige, kleine, mittlere und große Unternehmen aus allen Bereichen unseren Wirtschaftszweigs“, berichtet Linda Residovic, Geschäftsführerin des Verbands für Medien und Veranstaltungstechnik (VPLT). Alle eint das gleiche Schicksal: sie waren von den Infektionsschutzmaßnahmen als erste betroffen, mussten ihre Tätigkeit als Erste einstellen und werden wohl auch die Letzten sein, die irgendwann ihre Berufe wieder ausüben können.“
Ihre wichtigste Aufgabe sehen die Verbände des Forums neben den laufenden Vorbereitungen einer Öffnungsperspektive für die Veranstaltungswirtschaft in ihrem beharrlichen Einsatz für die Optimierung der Überbrückungshilfen des Bundes. EVVC-Geschäftsführer Timo Feuerbach: „Trotz der beachtlichen Hilfsprogramme werden zahlreiche Unternehmen unserer Branche die Krise wirtschaftlich nicht überleben.“
Dass man überhaupt gehört werde, dazu hätten die Demonstrationen der AlarmstufeRot erhebliche beigetragen, heißt es weiter. Der folgende Dialog habe dazu beigetragen, dass der EU-Beihilferahmen im Oktober 2020 um drei Millionen Euro erhöht worden sei. Auch das Kurzarbeitergeld sei nach stetem Drängen der Verbände erhöht und verlängert worden. Während ursprünglich Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 500 Millionen Euro keine Hilfen beantragen konnten, wurde die Schwelle soeben auf 750 Millionen angehoben. Schließlich habe man erreicht, dass die Höhe der monatlichen Fördergrenze der Überbrückungshilfe von 50.000 auf 1,5 Millionen Euro erhöht wurde.
Für die Kulturveranstalter habe man die Gutscheinregelung durchsetzen können und mit der Beauftragten für Kultur und Medien ein 80 Millionen schweres Förderprogramm für Konzert- und Festivalveranstalter ausgehandelt. "Musikclubs sowie kleine und mittlere Festivals wurden mit einem ‚Neustartprogramm‘ in Höhe von 33 Millionen ausgestattet und können sich investive Schutzmaßnahmen über ein Investitionsprogramm finanzieren lassen.“ sagt Livekomm-Vorsitzender Axel Ballreich. Zur Absicherung zukünftiger pandemiebedingter Veranstaltungsausfälle wurde ein milliardenschwerer Ausfallfonds angestoßen. Rückwirkend ab März 2020 werden nun Vorbereitungs- und Ausfallkosten abgesagter Veranstaltungen erstattet.
Als herausragenden Erfolg betrachtet Jens Michow, Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV), die bei der November-/Dezemberhilfe durchgesetzte Antragsberechtigung der mittelbar vom Lockdown betroffenen Unternehmen: „Dienstleister oder Künstlervermittler, die nicht unmittelbar vom Veranstalter sondern von einem Dritten beauftragt wurden, wären ohne unseren Einsatz leer ausgegangen.“ Tausende Betroffene seien heute nur aufgrund dieser von den Verbänden erreichten zunächst nicht vorgesehen Ergänzung antragsberechtigt.
„Wir haben zwar viel erreicht, aber leider stehen immer noch erhebliche Herausforderungen vor uns“, sagt Marcus Pohl, Vorsitzender der Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen der Veranstaltungswirtschaft (ISDV). So müsse auch den Tochtergesellschaften von Veranstaltungsunternehmen ein gerechter Zugang zu den Fördermitteln gewährt werden. „Von den größeren Veranstaltungskonzernen sind tausende Soloselbständige, Dienstleistungsbetriebe und KünstlerInnen wirtschaftlich abhängig. Wenn sie uns wegbrechen, werden wesentliche Ziele der Erhaltung des Veranstaltungsbetriebs verfehlt.“ Gefordert wird etwa, dass auch bei Künstleragenturen – ebenso wie bei den Reisebüros – entgangene Vermittlungsprovisionen als förderfähige Fixkosten anerkannt werden.
Die weitere Agenda des Forums: Auch für Einzelunternehmer - wie bereits für die Soloselbständigen – sollte es eine Betriebskostenpauschale geben. Die Laufzeit aller Hilfsprogramme und Maßnahmen müsse mindestens bis Ende 2021 verlängert werden. Da Versicherer pandemiebedingte Veranstaltungsausfälle nicht mehr absicherten, müsse auch für den B2B-Bereich – wie bereits für die Kulturwirtschaft - ein Ausfallfonds geschaffen werden. Und damit die beachtlichen Hilfsmittel schneller dort ankommen, wo sie gebraucht werden, müssten Programme und der Zugang dazu vereinfacht werden.