Fast drei Jahre haben der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv) und der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) mit der Gema über die Fortsetzung ihres Ende 2014 ausgelaufenen Tarifvertrags für Konzertveranstaltungen verhandelt. Nach einem Schiedsstellen-Verfahren tritt zum 1. Januar 2018 nun ein neuer Tarif U-K in Kraft. Er ist in wesentlichen Punkten mit dem bisherigen identisch.
Das Tariferhöhungsverlangen der Gema, die zum 1. Januar 2016 eine generelle tarifliche Vergütung von 10 Prozent festgesetzt hatte, habe man erfolgreich abwehren können, heißt es. Dazu zählte insbesondere die Kernforderung der Gema, auch den Tarif für Kleinveranstaltungen bis 2.000 Besucher entsprechend zu erhöhen. Die Tarifstufe der Konzerte bis 2.000 Besucher bleibt.
Bdv-Präsident Prof. Jens Michow ist zufrieden: „Der neue Tarif U-K wurde als dauerhafte Gesamtlösung festgeschrieben. Ohne eine wesentliche Änderung der Nutzungsidentität kann sich der Tarifsatz künftig nicht mehr verändern.“
Die Tarifsätze orientieren sich zudem künftig nicht mehr am Bruttoumsatz inklusive Umsatzsteuer, sondern am Netto-Veranstaltungsumsatz.
Sie staffeln sich wie bisher nach Besucherzahlen:
- bis zu 2.000 Personen 5,75 % des Netto-Umsatzes
- bis zu 15.000 Personen 7,60 % des Netto-Umsatzes
- über 15.000 Personen 8,00 % des Netto-Umsatzes