Ab 1. Oktober will die Bundesregierung mit abermals neuen Regeln die Ausbreitung des Coronavirus im Zaum halten. Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, die je nach pandemischer Entwicklung umgesetzt werden sollen. Darunter: Personen-Obergrenzen für Veranstaltungen sowie FFP2-Masken- und Abstandspflicht in Innenräumen. Die Zustimmung des Bundesrats steht derweil noch aus, doch die Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft hat bereits ein ungutes Déjà-vu.
Die geplante Novellierung des Infektionsschutzgesetzes mache Großveranstaltungen unplanbar, so die Klage. „Kein Veranstalter kann sich auf solch unkalkulierbare, unwirtschaftliche Unberechenbarkeit einlassen“. Als Folge befürchtet der Branchenverband „massenhafte Veranstaltungsabsagen und -abwanderungen ins Ausland im Winter“ sowie „maximale Verunsicherung bei Auftraggebern und Gästen“. Auch Fachkräfte würden noch stärker abwandern, befürchtet der Verband.
Zusätzlich zu bundesweit geplanten Verschärfungen sind optionale Zusatzmaßnahmen vorgesehen, über die die Länder individuell entscheiden können. Event-Experten sehen aufs Neue einen Flickenteppich an Vorgaben am Horizont, der nur eines bringe: Veranstaltungsstornierungen mangels Planungssicherheit.
Klar sei, wie es in einer Mitteilung des Fwd heißt, dass die Branche damit ab Herbst wieder für mindestens sechs Monate deutliche Wirtschaftshilfen für ihren Fortbestand in Anspruch nehmen müsse.
Wieder habe sich Deutschland im europäischen Vergleich für einen Sonderweg entschieden, „der zur Abwanderung hochkarätiger Wirtschaftsveranstaltungen und Messen in Nachbarländer führt“, kritisiert Christian Eichenberger, Fwd-Vorstand und Mitglied im VertreterInnenrat der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft.