Stadthalle Zwickau: NPD verliert Klage auf Zulassung

Donnerstag, 26.03.2009

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Kein NPD-Parteitag. Über zwei Instanzen (VG Chemnitz und Sächsisches OVG Bautzen) hat die NPD ihre Klage gegen die Stadt Zwickau verloren, mit der sie die Zulassung zur örtlichen Stadthalle zur Abhaltung eines Parteitages erwirken wollte. Vorangegangen war ein Stadtratsbeschluss, die Stadthalle Zwickau nur noch für kulturelle Veranstaltungen und Messen zuzulassen, nicht mehr aber für politische […]

Kein NPD-Parteitag. Über zwei Instanzen (VG Chemnitz und Sächsisches OVG Bautzen) hat die NPD ihre Klage gegen die Stadt Zwickau verloren, mit der sie die Zulassung zur örtlichen Stadthalle zur Abhaltung eines Parteitages erwirken wollte. Vorangegangen war ein Stadtratsbeschluss, die Stadthalle Zwickau nur noch für kulturelle Veranstaltungen und Messen zuzulassen, nicht mehr aber für politische Parteien jedweder Couleur. Da Parteien kein allgemeiner Zulassungsanspruch, sondern nur ein Anspruch auf Gleichbehandlung zusteht, musste die NPD nicht in die Stadthalle gelassen werden.

„Bisher bestand die Chance der Kommunen darin, die Frage, ob und an wen vermietet wird, allein auf die Geschäftsführer der Betriebs-GmbHs zu übertragen. Voraussetzung war immer, dass die Stadt selbst keinerlei Einwirkungsmöglichkeit auf die Vergabe der Halle hatte. Nunmehr können die Kommunen das Zepter selbst in der Hand behalten; aber eines muss bedacht werden: Es dürfen überhaupt keine Parteien mehr zugelassen werden“, kommentiert EVVC-Justiziar Ulrich Poser die beiden Siege, der die Stadt über zwei Instanzen erfolgreich vertrat. www.kultourz.de

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