Konflikt. Jahrelang hat die TU Berlin laut der CPO Hanser Service GmbH zu Unrecht Umsatzsteuer auf die Vermietung ihrer Räumlichkeiten erhoben. Die Berliner Kongressagentur hat nun nach eigenen Angaben im Namen eines wissenschaftlichen Vereins durchgesetzt, dass die TU Berlin die gesetzliche Regelung anerkenne. Hermann Hanser, Geschäftsführer der CPO GmbH: „Es ist schon bemerkenswert, dass eine Hochschule steuerrechtliche Bestimmungen zum Nachteil der Wissenschaftler, die ihre Räume nutzen, nicht richtig anwendet und auf unseren Hinweis sich zunächst sogar weigert, den Sachverhalt richtig zu beurteilen.“ Erst mit Hilfe einer großen Anwaltskanzlei habe die TU Berlin dazu bewegt werden können, ihr Fehlverhalten zu bestätigen. Auch wenn eine Hochschule bei der Vermietung von Räumlichkeiten als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätig wird, seien Vermietungsleistungen aber grundsätzlich umsatzsteuerfrei.
