Der VDVO macht sich in seiner aktuellen Stellungnahme zur geplanten EU-Mehrwertsteuerreform für eine deutliche Entlastung deutscher MICE-DienstleisterInnen stark. Die derzeitige Anwendung des § 25 UStG zwingt Unternehmen zur Margenbesteuerung bei B2B-Reiseleistungen – mit erheblichen Nachteilen für Wettbewerbsfähigkeit, Kostenstruktur und administrativen Aufwand.
Bürokratieabbau und faire Wettbewerbsbedingungen gefordert
Nach Einschätzung des VDVO führt die Margenbesteuerung im B2B-Bereich nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber AnbieterInnen aus Belgien, Spanien oder den Niederlanden, sondern auch zu einem erheblichen Mehraufwand. Mittlere Agenturen verzeichnen laut Verband jährlich rund 1.100 zusätzliche Arbeitsstunden, die interne Kosten von etwa 31.000 € verursachen. Der VDVO fordert deshalb eine EU-Opt-Out-Regelung zugunsten der Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug. Sollte dies nicht umgesetzt werden, müsse zumindest eine praktikable Gruppenmargenermittlung eingeführt werden. Die öffentliche Konsultation ist weiterhin geöffnet – der VDVO ruft alle Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft auf, sich aktiv mit Stellungnahmen zu beteiligen.
