Veranstaltungssicherheit: Bundesverband fordert staatlichen Schutz vor Terrorismus

Donnerstag, 30.07.2026

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Der Bundesverband Veranstaltungssicherheit (bvvs) fordert nach dem Vorfall beim Berliner Christopher Street Day eine klarere staatliche Verantwortung für den Schutz von Veranstaltungen vor terroristischen Bedrohungen. Der Verband kritisiert, dass Gefahrenbewertung und Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen derzeit oft auf Veranstalter übertragen werden, obwohl diese weder über die nötigen Befugnisse noch über polizeiliche Erkenntnisse verfügen. Die Innenministerien der Länder seien aufgefordert, verlässliche Strukturen und klare Zuständigkeiten zu schaffen.
bvvs: Schutz vor Terrorismus ist staatliche Aufgabe. Photo: iStock/Reinhard Krull

bvvs: Schutz vor Terrorismus ist staatliche Aufgabe. Photo: iStock/Reinhard Krull

Der bvvs stellt klar: Der Schutz vor terroristischen Anschlägen und gezielten Fahrzeugattacken ist eine staatliche Aufgabe und kann nicht auf Veranstalter übertragen werden. Mehrere Rechtsgutachten ordnen die Abwehr terroristischer Gefahren dem Staat zu. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat erklärt, dass der Schutz von Veranstaltungen vor terroristischen Bedrohungen in staatlicher Verantwortung liegt. In der Praxis der Länder sei diese Haltung bislang jedoch kaum angekommen – das Land Berlin bilde hier eine positive Ausnahme.

„Die abstrakte Gefährdungslage wird durch den Bundesinnenminister inzwischen als hoch bewertet. Allein dies sollte Anlass sein, den Schutz gefährdeter Veranstaltungen stärker zu priorisieren, nicht nur in der Frage des Zufahrtsschutzes“, so der Verband. Dafür benötigten die Polizeibehörden klare Zuständigkeiten, einheitliche Bewertungsmaßstäbe und konkrete Handlungsanweisungen.

Professionelle Planung statt Einzellösungen

Ob Zufahrtsschutzmaßnahmen notwendig sind, muss laut bvvs auf Grundlage einer fachlich fundierten Gefahrenanalyse festgestellt werden. Die Bewertung einer terroristischen Gefährdung sei insbesondere Aufgabe der Polizei und der Sicherheitsbehörden. Veranstalter und Fachplaner könnten dabei ihre Kenntnisse der Veranstaltung, der örtlichen Gegebenheiten und der betrieblichen Abläufe einbringen, die staatliche Gefahrenbewertung jedoch nicht ersetzen.

„Qualifizierte Fachplaner können in vielen Schritten unterstützen – von der Analyse der örtlichen Gegebenheiten über die Entwicklung geeigneter Maßnahmen bis zur Erstellung eines Zufahrtsschutzkonzepts. Die Verantwortung für diese Planung und die Finanzierung der daraus resultierenden Maßnahmen sollte jedoch bei den staatlichen Stellen liegen“, erklärt Dennis Eichenbrenner, Vorsitzender des bvvs.

Der Verband warnt vor pauschalen Forderungen nach Barrieren oder kurzfristig aufgestellten Einzellösungen. Diese schafften nicht automatisch mehr Sicherheit. Unzureichend geplante Maßnahmen könnten vielmehr neue Gefahren verursachen – etwa durch beeinträchtigte Flucht- und Rettungswege oder verzögerte Zufahrten für Einsatzkräfte.

Fachkunde entscheidend bei Sicherheitskonzepten

Zufahrtsschutzkonzepte müssen von fachkundigen Personen erstellt werden, die über die notwendigen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügen. Dazu zählten auch fundierte Kenntnisse zur Veranstaltungssicherheit. „Die Qualität eines Zufahrtsschutzkonzepts bemisst sich nicht an der Bezeichnung eines Zertifikats, sondern an der nachweisbaren Sach- und Fachkunde der planenden Person. Eine allgemein vorgeschriebene Mindestqualifikation, besondere Zulassung oder zwingende internationale Zertifizierung gibt es hierfür nicht“, erklärt Daniel Schlatter, Jurist des bvvs.

Datenschutz darf Sicherheit nicht blockieren

Der Verband fordert zudem, dass datenschutzrechtliche Belange nicht pauschal als Begründung dafür dienen dürfen, einen notwendigen Informationsaustausch zwischen Behörden und beteiligten Stellen oder erforderliche Überprüfungen von Personen in sicherheitsrelevanten Funktionen zu unterlassen. Fehlen eindeutige rechtliche Grundlagen für einen notwendigen Informationsaustausch oder angemessene personelle Überprüfungen, seien Bund und Länder aufgefordert, diese zu schaffen.

Klare Verantwortlichkeiten gefordert

Ein hundertprozentiger Schutz von Veranstaltungen sei nicht möglich, räumt der bvvs ein. Gleichwohl bestünden Lücken bei der Aufgabenwahrnehmung der Innenministerien und Polizeibehörden. Notwendig seien bundesweit nachvollziehbare Verfahren, eindeutige Verantwortlichkeiten und eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Kommunen, Veranstaltern und Fachplanern. Veranstalter trügen Verantwortung für die sichere Organisation und Durchführung ihrer Veranstaltungen. Der Schutz vor Terrorismus könne und dürfe jedoch nicht ihre Aufgabe sein.

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