Zum siebten Mal seit Ausbruch der Corona-Krise hat sich Ende Juni das Forum Veranstaltungswirtschaft mit Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, zum Austausch getroffen. Diskutiert wurde unter anderem über die Weiterführung der Überbrückungshilfe III, Ausfallabsicherungen – und Wirtschaftlichkeitshilfen für Messen und Kongresse, die Gutscheinregelung und bundeseinheitliche Vorgaben für eine Öffnungsperspektive.
Erheblichen Klärungsbedarf hatten die Verbände bezüglich der Beihilfe-Entscheidungen der EU-Kommission. Sie haben erhebliche Auswirkungen auf die außerordentliche Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe) sowie die Überbrückungshilfe III. Am 22.01.2021 hatte die EU-Kommission mit ihrer Entscheidung zum „Schadensausgleich“ das für Unternehmen sehr aufwändige Verfahren einer Einzelnotifizierung bei staatlichen Leistungen von mehr als 4 Millionen Euro aufgehoben. Das sei eine große Erleichterung für alle Antragsteller gewesen, heißt es.
In den Entscheidungen der Kommission gebe es nun allerdings sehr strenge Vorgaben bei der „Ex-Post-Kontrolle“ (Prüfung) und bei der Definition der „zumutbaren Maßnahmen“. Unter Letzteren verstehe sich die Verpflichtung, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten und eine Überkompensation auszuschließen. Zur Umsetzung der komplexen EU-Richtlinien gebe es ungeklärte Detailfragen. „Da sich die Regierung ihre Hilfsprogramme oft erst im Nachhinein von der Kommission genehmigen lässt, befürchten wir, dass sich einige der bisherigen Anforderungen leider noch verändern werden“, sagt Linda Residovic, Geschäftsführerin des VPLT.
Zudem betonte das Forum die Bedeutung maßgeschneiderter und branchenspezifischer Hilfsmaßnahmen. Eine zentrale Forderung: Eigenkapitalzuschüsse der Regierung sollten bei einem „Anfahren“ der Veranstaltungswirtschaft nicht sofort eingestellt werden, sondern parallel zu den derzeit noch in keiner Weise absehbaren Umsätzen langsam zurückgefahren werden.
Seit Beginn der Krise fordert die Allianz der sechs maßgeblichen Verbände des Wirtschaftsbereichs bundeseinheitliche Vorgaben für die Durchführung von Veranstaltungen – und hat bereits im Februar mit seiner Restart-Matrix Bund und Ländern eine detaillierte, an der Praxis orientierte Entscheidungsgrundlage vorgelegt.
„Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie ihr Versprechen einhält, im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Thema bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz wieder aufzunehmen“, so Marcus Pohl, Vorstandsvorsitzender des ISDV. „Leider zeigten sich die Bundesländer wenig kooperativ und kaum zu Gesprächen bereit. Daher stehe zu befürchten, dass die Durchführung von bundesweiten Veranstaltungstourneen aufgrund eines undurchsichtigen Flickenteppichs von Auflagen unmöglich werde, so Pohl.
Weitere Details zu den Themen und Ergebnissen des Gesprächs finden Sie hier (PDF).