BDKV veröffentlicht Leitfaden zur CSRD-Berichterstattung

Mittwoch, 30.04.2025
Der BDKV hat mit BranchenexpertInnen den praxisnahen Leitfaden „How To Report“ zur Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt. Das neue Guidebook bietet konkrete Hilfestellung für Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft im Umgang mit der CSRD.
Vier Hände, die jeweils ein Puzzleteil halten, die zusammengesetzt den Planet Erde in grün zeigen

Mit der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) werden Unternehmen zu mehr Transparenz verpflichtet. Bild: iStock | Khanchit Khirisutchalual

Mit der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wächst der Druck auf Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsstrategien transparent darzustellen. Um insbesondere Unternehmen der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft Orientierung zu bieten, hat der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) nun den Leitfaden „How To Report“ veröffentlicht – ein umfassendes Werkzeug zur strukturierten Umsetzung der neuen Anforderungen.

Praxisnaher Leitfaden unterstützt Unternehmen bei CSRD

Der in Zusammenarbeit mit Sustainable Venue und The Changency entwickelte Leitfaden basiert auf dem VSME-Standard und richtet sich an Unternehmen jeder Größe und Wissensstufe. Neben Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Vorlagen und Ausfüllhilfen bietet das Guidebook eine fundierte Grundlage zur Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien. Laut BDKV-Geschäftsführer Johannes Everke ist der Leitfaden Ausdruck der Stärke des Verbandsnetzwerks: „Aus der Branche, für die Branche.“ Für Mitglieder steht das Dokument kostenlos online zur Verfügung, Nicht-Mitglieder können es über die Website erwerben.