AUMA und VDR begrüßen Urteil zur Bettensteuer

Montag, 16.07.2012
Kulturförderabgabe. Geschäftsreisende werden künftig wohl von zusätzlichen Übernachtungskosten durch die sogenannte Bettensteuer verschont. Die Steuer wird derzeit in mehr als 20 deutschen Kommunen erhoben. Wie das Bundesverwaltungsgericht am 11. Juli 2012 urteilte, dürfen Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben, nicht jedoch auf solche, die beruflich erforderlich sind. Die pauschale Erhebung einer Kultur- […]

Kulturförderabgabe. Geschäftsreisende werden künftig wohl von zusätzlichen Übernachtungskosten durch die sogenannte Bettensteuer verschont. Die Steuer wird derzeit in mehr als 20 deutschen Kommunen erhoben. Wie das Bundesverwaltungsgericht am 11. Juli 2012 urteilte, dürfen Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben, nicht jedoch auf solche, die beruflich erforderlich sind. Die pauschale Erhebung einer Kultur- oder Tourismusförderabgabe auf alle Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ist somit unwirksam. Bei der sogenannten Bettensteuer handelt es sich laut Bundesverwaltungsgericht um eine örtliche Aufwandssteuer. Eine solche Steuer könne auf Konsum erhoben werden, nicht aber auf Tätigkeiten zur Erzielung von Einkommen.

Als Verband der deutschen Messewirtschaft begrüßt der AUMA das Urteil ausdrücklich. Er hatte bereits nach den ersten Einführungen der Bettensteuer in einzelnen Kommunen gefordert, beruflich veranlasste Übernachtungen von der Bettensteuer auszunehmen. Denn Standpersonal und Messebesucher haben in der Regel knapp kalkulierte Zeit- und Kostenpläne und daher kaum die Gelegenheit, Kultur- und Freizeitangebote der jeweiligen Messestadt wahrzunehmen.

Auch der deutsche GeschäftsreiseVerband VDR begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Der Verband empfiehlt jetzt, die „Bettensteuer“ ganz abzuschaffen, da der Nachweis-Prozess bürokratisch und komplex sei. „Der Aufwand für die Prozesse, die auf Seiten der Hotels, aber auch bei den Unternehmen anfallen, um nachzuweisen, dass es sich um eine geschäftliche Reise handelt, wäre enorm“, sagt Daniela Schade, Mitglied im VDR-Präsidium.

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