Um die Corona-Pandemie im Herbst einzudämmen, hat die Bundesregierung am vergangenen Mittwoch wieder mehr staatliche Eingriffsmöglichkeiten angekündigt. Die geplanten Regeländerungen gehen auf einen Entwurf von Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) und Justizminister Buschmann (FDP) von August zurück.
Gut für die Reisebranche: Im Hinblick auf die Einreiseverordnung sind im Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das vom Kabinett beschlossen wurde, keine Verschärfungen vorgesehen. Das dürfte der Touristik im Hinblick auf die Wintersaison einige Planungssicherheit erhalten.
Zu den Plänen der Bundesregierung zählen eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen.
Diese gelten ab 1. Oktober und sind zunächst bis zum 7. April 2023 befristet. Ein vorheriger Corona-Test entbindet Flug- und Fahrgäste von dieser Pflicht nicht. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 14 Jahren dürfen weiter auch medizinische Masken tragen.
Dem Kabinettsentwurf zufolge sollen die Länder je nach Pandemielage in mehreren Stufen Maßnahmen weiter verschärfen können. So kann ab Stufe 1 beispielsweise eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen beschlossen werden. Hierbei gilt jedoch eine zwingende Ausnahme für Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in der Gastronomie für Personen, die über einen Negativ-Test verfügen.
Bitter für die Event-Branche: Steigen die Ansteckungszahlen weiter, könnten in Stufe 2 wieder Maskenpflicht, Teilnehmerobergrenzen und Abstandsregeln bei Großveranstaltungen – auch im Außenbereich – eingeführt werden. Dabei soll dann keine Ausnahme für Genesene, frisch Geimpfte oder Getestete gemacht werden.