Dorint-Chef für Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Freitag, 15.01.2021
In einem offenen Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bittet Dirk Iserlohe, Aufsichtsratsvorsitzender der Dorint-Hotelgruppe, darum, die Insolvenzantragsfrist auch weiterhin auszusetzen. Denn für viele Unternehmen der Branche werde es mehr als eng, so Iserlohe – besonders dann, wenn die versprochenen November- und Dezemberhilfen nicht sofort überwiesen würden. Nach bisherigen Plänen endet die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht am […]

In einem offenen Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bittet Dirk Iserlohe, Aufsichtsratsvorsitzender der Dorint-Hotelgruppe, darum, die Insolvenzantragsfrist auch weiterhin auszusetzen. Denn für viele Unternehmen der Branche werde es mehr als eng, so Iserlohe – besonders dann, wenn die versprochenen November- und Dezemberhilfen nicht sofort überwiesen würden.

Nach bisherigen Plänen endet die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht am 31. Januar 2021. Wobei es verschiedene Stimmen für eine Verlängerung gibt. Gerade erst hat sich Medienberichten zufolge Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir für eine Verlängerung um einen weiteren Monat ausgesprochen.

Iserlohe weist darauf hin, dass bis heute weder die Novemberhilfe „plus“ für Entschädigungen bis vier Millionen Euro noch die „Novemberhilfe extra“ für Entschädigungen über vier Millionen Euro überhaupt antragsfähig seien.

Iserlohe kritisiert in diesem Zusammenhang schon länger, dass es einen fatalen Zirkelschluss im Bedingungswerk der Förderprogrammanträge gibt. Diese entfalten keinerlei Rechtsanspruch und werden zudem verwehrt, sobald eine Insolvenz eintritt. Die Bundesregierung müsse sich seiner Meinung nach somit dem Vorwurf aussetzen, durch die Verzögerung der Auszahlungen die Schuld an Corona bedingten Insolvenzen zu tragen. Daher sei eine Verlängerung der Insolvenzantragspflicht während der Findungsphase der Ministerien mehr als geboten.

In seinem offenen Brief appelliert Iserlohe an Justizministerin Lambrecht, auf das Kabinett einzuwirken, eine deutliche Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragsfrist zu ermöglichen, bis das Organisationschaos beigelegt ist.

Unterdessen ist am 1. Januar das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) in Kraft getreten. Es soll Betrieben ermöglichen, sich frühzeitig und ohne Insolvenzantrag um eine Sanierung zu kümmern – ein wenig vergleichbar mit dem amerikanischen Chapter-11-Verfahren. Kern ist ein außergerichtliches Restrukturierungsverfahren gemeinsam mit den Gläubigern.

jb