DRV und BTW rufen Politik zum Handeln auf

Donnerstag, 11.02.2016
In einer gemeinsamen Pressemitteilung zum Zwischenurteil zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung haben der Bundesverband der deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) und der Deutsche Reiseverband (DRV) die Politik aufgefordert, für Rechtssicherheit zu sorgen. „Der Knackpunkt bleibt das Gesetz als solches, wenn es auch aus Sicht der Richter die Interpretation zulässt, dass die Kosten für die an die Urlauber verkauften Hotelleistungen […]

In einer gemeinsamen Pressemitteilung zum Zwischenurteil zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung haben der Bundesverband der deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) und der Deutsche Reiseverband (DRV) die Politik aufgefordert, für Rechtssicherheit zu sorgen.

„Der Knackpunkt bleibt das Gesetz als solches, wenn es auch aus Sicht der Richter die Interpretation zulässt, dass die Kosten für die an die Urlauber verkauften Hotelleistungen der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden können“, so BTW-Präsident Dr. Michael Frenzel. Das gestrige Zwischenurteil bestätige diesen Interpretationsspielraum, der für die Reisebranche in Deutschland schädlich und existenzgefährdend sei. „Dieses Urteil ist enttäuschend, zeigt aber auch, dass der Gesetzgeber jetzt schnell für Rechtssicherheit sorgen muss“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig (Bild).

Das Gericht folge zwar der Auffassung der Reiseveranstalter, dass die Verträge mit den Hoteliers keine reinen Mietverträge sind, sondern neben der Bereitstellung des Zimmers zahlreiche weitere Leistungen einschließen, wie etwa Zimmerreinigung, Verpflegung, Animation, Kinderbetreuung oder Conciergedienste. Das Gericht ziehe aus dieser Auffassung aber die falschen Schlüsse, weil es daraus dennoch Mietanteile herauszurechnen versucht. Bei diesen sogenannten gemischten Verträgen sind die Leistungen nach Auffassung der Reisebranche aber untrennbar miteinander verbunden, so dass eine sachgerechte Aufteilung nicht möglich ist.

„Sollte das Urteil in der nächsten Instanz bestätigt werden, würde das in der Praxis bedeuten, dass für jedes von einem Reiseveranstalter auf der Welt angebotene Hotel ein Mietanteil ermittelt werden müsste. Das ist realitätsfremd und nicht praktikabel. Hier entsteht ein Bürokratiemonster“, so Fiebig.

„Wir brauchen eine politische Lösung, die ohne Wenn und Aber verhindert, dass die gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei der klassischen Anmietung von Hotelzimmern durch Reiseveranstalter greift – und das so schnell wie möglich“, fordert BTW-Präsident Frenzel.

Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen. Bis zu einer endgültigen rechtlichen Klärung würde nach Auffassung der Reisebranche rund fünf Jahre vergehen. So lange aber könnten die deutschen Reiseveranstalter nach Ansicht des BTW und DRV nicht warten.