EU-Ausland: Mehrwertsteuer zurückholen

Montag, 17.03.2003
Eine Sparmöglichkeit, die die Messeteilnahme im Ausland um einiges günstiger werden lässt, wird von Ausstellern oft gar nicht in wahrgenommen: Die Mehrwertsteuerrückerstattung. Es gibt in allen EU-Ländern Kontaktstellen, um die im jeweiligen Land gezahlt Mehrwertsteuer zurückzufordern. Bedingung: Das fordernde Unternehmen darf in dem EU-Land über keinen Firmensitz und keine Niederlassung verfügen. Zudem müssen die Umsätze […]

Eine Sparmöglichkeit, die die Messeteilnahme im Ausland um einiges günstiger werden lässt, wird von Ausstellern oft gar nicht in wahrgenommen: Die Mehrwertsteuerrückerstattung. Es gibt in allen EU-Ländern Kontaktstellen, um die im jeweiligen Land gezahlt Mehrwertsteuer zurückzufordern. Bedingung: Das fordernde Unternehmen darf in dem EU-Land über keinen Firmensitz und keine Niederlassung verfügen. Zudem müssen die Umsätze aus gewerblichen Tätigkeiten, wie z.B. Messe- und Seminarkosten, entstanden sein. Nähre Auskünfte über das genaue Vorgehen und die Kosten sind bei den zuständigen Behörden erhältlich. (Quelle: Messepartner, http://mp.netmedia.de)