Eine Sparmöglichkeit, die die Messeteilnahme im Ausland um einiges günstiger werden lässt, wird von Ausstellern oft gar nicht in wahrgenommen: Die Mehrwertsteuerrückerstattung. Es gibt in allen EU-Ländern Kontaktstellen, um die im jeweiligen Land gezahlt Mehrwertsteuer zurückzufordern. Bedingung: Das fordernde Unternehmen darf in dem EU-Land über keinen Firmensitz und keine Niederlassung verfügen. Zudem müssen die Umsätze aus gewerblichen Tätigkeiten, wie z.B. Messe- und Seminarkosten, entstanden sein. Nähre Auskünfte über das genaue Vorgehen und die Kosten sind bei den zuständigen Behörden erhältlich. (Quelle: Messepartner, http://mp.netmedia.de)
![Göteborg arbeitet am digitalen Zwilling, um MICE-Geschäft zu pushen](https://www.cimunity.com/wp-content/uploads/2024/07/Goteborg_Digital_MICE-440x264.jpg)