Bayern bezuschusst Tagungen und Kongresse

Dienstag, 23.07.2024
Der Freistart startet eine MICE-Offensive und fördert ab sofort Fachveranstaltungen binnen der nächsten fünf Jahre. VeranstalterInnen müssen dafür festgelegte Kriterien erfüllen.

Sitz des Bayerischen Landtags: Maximilianeum in München. Foto: iStockphoto/aprott

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus bietet Fördermittel zur Stärkung der bayerischen Tourismuswirtschaft durch Tagungen und Kongresse an, die bis Ende 2029 stattfinden. Die Beantragung der Fördermittel ist ab sofort möglich und erfolgt digital über das Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH.

Förderberechtigt sind Veranstalter, die Tagungen und Kongresse in Bayern planen und durchführen, darunter auch Selbstständige und Freiberufler. Nicht antragsberechtigt sind der Bund, Länder, Gemeinden, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Parteien.

Gefördert werden Tagungen und Kongresse, die als geschlossene Veranstaltungen für ein Fachpublikum von mindestens 300 TeilnehmerInnen ausgelegt sind. Dabei geht es konkret um die TeilnehmerInnen vor Ort, bei Hybrid-Events werden Online-TeilnehmerInnen nicht berücksichtigt. Die Veranstaltungen müssen mindestens zwei Tage dauern, mit jeweils mindestens vier Stunden inhaltlichem Programm.

Zu den weiteren Bedingungen zählt, dass die Veranstaltungen entweder erstmals stattfindet oder seit drei Jahren erstmals wieder in Bayern stattfindet oder aber regelmäßig in Bayern und angrenzenden Nachbarländern rotiert. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht vom Antragsteller selbst oder einer verbundenen Organisation bereitgestellt werden.

Zu den förderfähigen Ausgaben gehören laut Mitteilung die Raummiete, Bewirtungskosten, technische Ausstattung, Honorare und Reisekosten für ModeratorInnen und ReferentInnen sowie Organisationsausgaben, Registrierungs- und Hostessenkosten, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Dauer der Veranstaltung. Ein zusätzlicher Zuschlag von 30 Prozent wird gewährt, wenn mindestens 30 Prozent der Teilnehmer aus dem Ausland kommen. Ein weiterer Zuschlag von 20 Prozent wird gewährt, wenn die Veranstaltung in der Kongressnebensaison (August oder November bis März) stattfindet. Beide Zuschläge können kumulativ angewendet werden.