Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts sollen Musikclubs künftig ausdrücklich in mehreren Regelungen der Baunutzungsverordnung berücksichtigt werden. Nach Auffassung des BDT schafft dies eine klarere planungsrechtliche Einordnung und mehr Rechtssicherheit für BetreiberInnen sowie für Kommunen. Zudem wird der Begriff „Musikclub“ künftig breiter gefasst und kann neben Live-Musikspielstätten auch Clubs und Diskotheken umfassen. Die Betriebe würden damit nicht länger ausschließlich unter den Begriff der Vergnügungsstätten fallen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Branche fordert weitere Anpassungen beim Lärmschutzrecht
Neben den geplanten Änderungen im Baurecht sieht der BDT weiteren Handlungsbedarf bei der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Der Verband fordert eine Modernisierung der Regelungen zum sogenannten sozialen Lärm, die sowohl kulturelle Nutzungen als auch die Interessen von AnwohnerInnen berücksichtigen soll. Hintergrund ist die geplante stärkere Verankerung von Musikclubs als kulturelle Einrichtungen im Planungsrecht. Nach Angaben des BDT soll die Reform des Baugesetzbuchs insgesamt Genehmigungsverfahren vereinfachen und die Entwicklung von Städten und Gemeinden unterstützen. Aus Sicht des Verbandes ist dabei entscheidend, dass Musikclubs und andere kulturelle Veranstaltungsorte langfristig gesichert und nicht durch andere Nutzungen verdrängt werden.
