Luppolds Lesezeichen

Mittwoch, 04.03.2026

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Prof. Stefan Luppold empfiehlt Bücher für die Branche und darüber hinaus. Diesmal: „Veranstaltungsrecht: Praxis­fragen des gewerblichen Rechtsschutzes bei Messen und anderen Veranstaltungen“ von Martin Glöckner.
Prof. Stefan Luppold lehrt an der DHBW Ravensburg zu BWL-Messe-, Kongress- und Eventmanagement. Foto: Privat

Prof. Stefan Luppold lehrt an der DHBW Ravensburg zu BWL-Messe-, Kongress- und Eventmanagement. Foto: Privat

Ist der Chorsatz „O Fortuna“ aus „Carmina Burana“ frei nutzbar? Das Recht des geistigen Eigentums ist komplex und facettenreich. Gerade in einer so kreativen und dynamischen Branche wie dem Veranstaltungsmanagement ist es daher unerlässlich, zumindest über grundlegende Kenntnisse in diesem Rechtsbereich zu verfügen.

Dank Martin Glöckner ist dies nun möglich; er hat diese zweite Auflage nicht nur als aktualisierten Band erstellt, sondern auch um Themen erweitert, die mittlerweile eine hohe Relevanz haben, wie etwa KI (Künstliche Intelligenz).

In den vergangenen Monaten gab es keine Fachkonferenz in der Messe-, Kongress- und Eventwirtschaft, wo nicht über KI diskutiert, deren Auswirkungen eingeschätzt, Chancen vorgestellt und Risiken beleuchtet wurden. Ich habe selbst an Workshops teilgenommen, die zeigten, mit welcher Geschwindigkeit hier Neues entsteht und zu etwas Selbstverständlichem wird. Dies muss natürlich auch aus der rechtlichen Perspektive betrachtet und eingeordnet werden.

Dasselbe gilt für die Themen Datenschutzgrundverordnung, Drohnenfotografie und Werbung mit Influencern. Immer müssen die juristischen Aspekte mitgedacht werden. Weshalb und in welcher Form, das beschreibt der Autor so zusammen­gefasst wie möglich und so ausführlich wie nötig.

Der Band ist praxisnah verfasst, die Themen verständlich erläutert – auch für Leserinnen und Leser ohne juristische Vorkenntnisse. Nach der Lektüre wird es ihnen somit ohne weiteres möglich sein, die eingangs gestellte Frage korrekt zu beantworten: Nein, denn das Urheberrecht an „Carmina Burana“ erlischt erst im Jahr 2052.

Der Autor ist als Jurist seit vielen Jahren in der Veranstaltungswirtschaft bekannt und lehrt als Dozent an verschiedenen Hochschulen. Die Nähe zu dem jungen Publikum trägt sicherlich mit dazu bei, dass er eine sprachliche Ebene gefunden hat, die trotz der Spezialisierung mit grundlegender Verständlichkeit alle Interessierten erreicht.

Prof. Stefan Luppold

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