Änderungen im Reisekostenrecht

Dienstag, 07.01.2014
VDR-Veröffentlichung. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in den vergangenen Monaten viele einzelne Informationen zum neuen Reisekostenrecht ab 1. Januar 2014 veröffentlicht. Um Unternehmen mit Dienstreisenden den Überblick zu erleichtern, hat der deutsche GeschäftsreiseVerband VDR eine Tabelle erstellt, die auf einen Blick die wesentlichen Änderungen aufzeigt, die mit der Reform des Reisekostenrechts einhergehen und bei […]

VDR-Veröffentlichung. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in den vergangenen Monaten viele einzelne Informationen zum neuen Reisekostenrecht ab 1. Januar 2014 veröffentlicht. Um Unternehmen mit Dienstreisenden den Überblick zu erleichtern, hat der deutsche GeschäftsreiseVerband VDR eine Tabelle erstellt, die auf einen Blick die wesentlichen Änderungen aufzeigt, die mit der Reform des Reisekostenrechts einhergehen und bei der Reisekostenabrechnung berücksichtigt werden müssen.

Viele Unternehmen prüfen gerade, wie sich das neue Reisekostenrecht auf ihre firmenspezifischen Prozesse wie die Änderung von Arbeitsverträgen und Abrechnungssystemen oder die Anpassung der Reiserichtlinien auswirkt. Das Reisekostenrecht muss zwingend ab 1. Januar 2014 umgesetzt werden. „Wir haben überlegt, wie wir die VDR-Mitglieder dabei unterstützen können“, sagt Klaus-Peter Gürtler von der Techniker Krankenkasse, der den VDR-Fachausschuss Reisekosten leitet. „Da bereits einige sehr umfangreiche Informationen veröffentlicht wurden, haben wir uns entschieden, eine komprimierte und damit einfachere Übersicht zu erstellen, um die Änderungen auf einen Blick deutlich zu machen.“

Die gravierendsten Änderungen gibt es bei der Definition der Tätigkeitsstätte und bei den Verpflegungspauschalen. Dadurch werden Anpassungen in Arbeitsverträgen und Formularen notwendig. Oft müssen auch Details in der Reisekostenabrechnungs-Software oder in Excel-basierten Formularen aktualisiert werden. „Die Sichtung der Übersicht ersetzt jedoch keinesfalls die individuelle Bewertung der jeweiligen Unternehmenssituation oder eine entsprechende Rechts- oder Steuerberatung“, sagt Andrea Zimmermann, Leiterin des VDR-Fachausschusses Mittelstand und Inhaberin von btm4u. Sie vertritt den VDR im Bundesverband der Deutschen Industrie BDI und nimmt an Sitzungen mit Experten des Bundesfinanzministeriums und der Finanzministerien der Länder teil.

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