BDKV führt Titelschutzanzeiger für Events ein

Donnerstag, 06.06.2024
Mit dem neuen Tool können die Titel von Veranstaltungen rechtssicher geschützt werden.

Beim BDKV können sich Veranstaltungsorganisatoren nun den Titel ihres Events schützen lassen; Foto: 501room/iStock

Um den „Titelklau“ ihres Events zu verhindern, können sich Organisatoren nun den Namen ihrer Veranstaltung unkompliziert beim Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) schützen lassen. Dafür zahlen BDKV-Mitglieder 45, Nicht-Mitglieder 90 Euro. Bis zu drei weitere Titel kosten jeweils 20 Euro für Mitglieder und jeweils 40 Euro für Nicht-Mitglieder.

Lange Bearbeitungszeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt

Mit dem neuen Tool möchte der BDKV mehr Rechtssicherheit bieten, ohne dass ein Titel gleich beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden muss. Denn die Bearbeitungszeiten dafür seien lang und der Prozess teuer, so der BDKV. Zudem sei der Erfolg eines neuen Events im Vorhinein oft schwer abschätzbar und somit unklar, ob sich der Eintrag in Register lohne.

Dennoch gebe es häufig Streitfälle, wie der Verband mitteilt. Etwa dann, wenn das Event gut laufe und Nachahmer finde oder aber mehrere Stakeholder unterschiedliche Interessen verfolgten.

„Vermeidung von Kosten und Risiken”

„Die Titelschutzanzeige entfaltet sofortigen Schutz davor, dass Ihnen ein Mitbewerber den attraktiven Titel Ihrer Veranstaltung wegschnappt, während Sie eine Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe mit hohem Aufwand vorbereiten und bewerben. Das ist möglich, weil wir mit der Titelschutzanzeige in den relevanten Verkehrskreisen (also bei den professionellen Veranstaltenden) in branchenüblicher Weise auf die bevorstehende Verwendung des Titels hinweisen. So werden Konflikte und Verwechslungen bei Veranstaltungstiteln und die hieraus resultierenden Kosten und Risiken frühzeitig vermieden”, sagt Johannes Ulbricht, Justiziar des BDKV.

Weitere Infos zum Titelschutzanzeiger gibt es hier.