BDKV wird Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

Montag, 08.04.2024
Als erster Verband richtet der BDKV für seine Mitgliedsunternehmen eine Meldestelle ein.
Foto: gilaxia/iStockphoto

Foto: gilaxia/iStockphoto

Am 2. Juli 2023 ist auf Basis eines europäischen Gesetzesrahmens das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Auch als „Whistleblower-Schutzgesetz“ bezeichnet, soll es diejenigen vor Repressalien schützen, die Missstände in Organisationen oder Unternehmen melden und verpflichtet die deutschen Unternehmen, dafür eine Infrastruktur zu schaffen.

Der BDKV entlastet vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen von diesem bürokratischen Aufwand und damit entstehenden Kosten und richtet als erster Verband für seine Mitgliedsunternehmen mit seinem Partner LegalTegrity eine Meldestelle ein. Damit fördert er nach eigenen Angaben nicht nur Transparenz und Vertrauen innerhalb der Musikwirtschaft, sondern hebe „ganz grundsätzlich die Funktionen und Leistungen eines Wirtschaftsverbandes für seine Mitglieder auf ein neues Level.“ Kostenfrei und mit wenig eigenem Aufwand würden so die teilnehmenden Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung gerecht und den Beteiligten – von den Mitarbeitenden bis zu den KünstlerInnen – werde ein Anlaufpunkt geboten.

„Als Reaktion auf global wahrgenommene Enthüllungsskandale – von Wikileaks bis zum Dieselskandal – ist das Hinweisgeberschutzgesetz als deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie eingeführt worden: Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab einer gewissen Größe, geeignete Meldestellen einzurichten. Es schützt Beobachter:innen oder unmittelbar Betroffene von gesetzwidrigem Verhalten, gibt ihnen Rechtsicherheit und bewahrt sie vor negativen Folgen der Meldung. So wird etwa die gefährliche Täter-Opfer-Umkehr unterbunden. Gleichwohl resultieren aus den Vorgaben arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche und hinweisgeberrechtliche Fragen, die erheblichen Aufwand für viele Unternehmen der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft mit sich bringen können. Und zusätzlich werden Verstöße gegen das Gesetz mit Sanktionen bis zu 50.000 Euro geahndet”, so BDKV-Justiziar Götz Schneider-Rothhaar

Neben dem Schutz hinweisgebender Personen vor Vergeltungsmaßnahmen wie Entlassung, Versetzung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz regelt das Whistleblower-Gesetz die Vertraulichkeit der Meldewege. Und so funktioniert das ab sofort über den BDKV:

„Es läuft ganz einfach. Mitglieder, die unseren kostenfreien Service in Anspruch nehmen wollen, treten unserer Lösung vertraglich bei und machen das öffentlich sichtbar. Auf der Website des BDKV wie auch auf den einzelnen Websites der teilnehmenden Mitgliedsunternehmen finden Personen, die Meldungen im Sinne des HinSchG machen wollen, dann die Schnittstellen zu der sicheren Plattform unseres Partners LegalTegrity. Hier kann die Meldung anonym abgegeben werden. Unsere zur Verschwiegenheit verpflichteten Justiziare Götz Schneider-Rothhaar und Dr. Johannes Ulbricht prüfen dann unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Auflagen die Meldung, eruieren die notwendigen nächsten Schritte und gehen ebenfalls ausschließlich streng vertraulich auf die hierfür bei dem jeweiligen Unternehmen benannten Personen zu”, erklärt Johannes Everke, Geschäftsführer des BDKV. Mit LegalTegrity stelle der BDKV seinen Mitgliedern einen Partner zur Seite, der gesetzlich geforderte Garantien für die Wahrung der Unabhängigkeit und Vertraulichkeit, des Datenschutzes und der Geheimhaltung bietet.

Das Angebot gilt ab sofort für alle Mitglieder des BDKV.