Bettensteuer bald auch für Geschäftsreisende?

Mittwoch, 18.05.2022

Nach dem jüngsten Urteil der Karlsruher RichterInnen könnten die Kommunen künftig auch Business Traveller bei Übernachtungen gesondert zur Kasse bitten. Dehoga und IHA zeigen sich enttäuscht.

Die Klage von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg vor dem Bundesverfassungsgericht hatte keinen Erfolg: Kommunen dürfen nach einem aktuellen Urteil der Karlsruher RichterInnen auch weiterhin die so genannte „Bettensteuer“ auf touristische Übernachtungen erheben. Diese sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Zudem machte das Urteil auch den Weg für eine Abgabe auf geschäftliche Hotelübernachtungen frei.

Die RichterInnen widersprachen einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012, wonach ausschließlich „privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen“ besteuert werden dürfen. „Beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen“ bei Dienstreisen waren bislang ausgenommen.

Nun entschied das Gericht in Karlsruhe, dass es für diese Sonderregel keine Veranlassung gebe – der jeweils zuständige Gesetzgeber könne bei dienstlichen Übernachtungen auf die Steuer verzichten, müsse dies aber nicht. Nicht auszuschließen, dass einige Kommunen demnächst also auch Business Traveller zur Kasse bitten werden – Geschäftsreisen dürften sich damit um einige Euro pro Nacht verteuern.

Eingezogen wird die Bettensteuer, auch „Kulturförderabgabe“, „Beherbergungssteuer“ oder „Citytax“ genannt, von den Hoteliers. Sie war erhoben worden, nachdem der Steuersatz auf Übernachtungen im Jahr 2010 von 19 auf sieben Prozent abgesenkt worden war. Um die Kassen der Kommunen wieder ein bisschen aufzufüllen, wurde es diesen freigestellt, ein gesondertes Entgelt auf touristische Übernachtungen zu erheben.
Momentan ist in etwa 40 Kommunen eine Sonderabgabe fällig. Sie richtet sich in der Regel nach dem Übernachtungspreis, in Einzelfällen ist auch ein fixer Betrag von wenigen Euro pro Nacht fällig.

„Maßlos enttäuscht“ von dem Urteil zeigen sich erwartungsgemäß der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sowie der Hotelverband Deutschland (IHA). Das Urteil bedeute für die Branche „nach den massiven Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie einen weiteren herben Schlag“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Die beiden Verbände appellieren an die Kommunen, „diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen und die Hoteliers und Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren.“

sl