Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft wirkt weiter

Montag, 07.02.2022

Am 28. Oktober 2021 fand die erste Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft statt. Seitdem konnten erste Erfolge erzielt werden.

Seit der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft am 28. Oktober 2021 setzt sich ein Rat der VertreterInnen, bestehend aus elf BranchenakteurInnen aus Eventgastronomie, Eventmanagement, Musik- und Medienmanagement, Projektmanagement, Veranstaltungstechnik und Fachverlagswesen, für die Zukunftssicherung der Branche ein.

Seit der Bundeskonferenz führen die VertreterInnen regelmäßige Telefonkonferenzen mit Regierungsvertretern auf Landes- und Bundesebene, um auf die Nöte des Wirtschaftszweigs aufmerksam zu machen.

Dank zahlreicher Schreiben und Telefonate der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft mit LandespolitikerInnen und dem Wirtschaftsministerium sowie Telefonkonferenzen mit dem Arbeitsministerium wurde der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit mit Hinzuverdienstmöglichkeiten und erhöhten Regelsätzen bis 31. März 2022 beibehalten. Bundesarbeitsminister Heil hat zudem zusammen mit dem Kabinett unter Verweis auf die Veranstaltungswirtschaft angekündigt, das Kurzarbeitergeld bis in den Juni zu verlängern.Auch konnten die VertreterInnen auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen bewirken, dass die Corona-Soforthilfen erst später zurückgezahlt werden müssen. Mehrere entscheidende Stellen in Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium konnten die VertreterInnen dafür sensibilisieren, wie wichtig es ist, auch das Überbrückungsprogramm IV fortzusetzen..

Laut Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft wird ein Ausfallfond für wirtschaftsbezogene Veranstaltungen benötigt. Alle Wirtschaftshilfen – Kurzarbeit, Überbrückungsprogramme und Neustarthilfe – müssen zudem bis sechs Monate über das Ende aller Corona-Beschränkungen hinaus fortgeführt werden. Ebenfalls wird ein Investitionsprogramm gefordert, welches der Gewinnung alter und neuer MitarbeiterInnen sowie Soloselbständiger dienen muss. Weiterhin sei ein Regierungsbeauftragter für die Veranstaltungswirtschaft zu benennen, um die Sonderrolle der Branche in der Pandemie und die spezifischen Hilfsanforderungen des sechstgrößten Wirtschaftszweigs angemessen berücksichtigen zu können.

 

jm