Dorint: „Von BGH-Entscheidung enttäuscht“

Donnerstag, 24.03.2022

Die Beschwerde der Dorint-Hotelgruppe bezüglich der Corona-Entschädigungen wurde vom Gericht abgelehnt – dennoch sieht Aufsichtsratschef Iserlohe einen Teilerfolg.

Die Corona-Krise hat das Gastgewerbe hart getroffen. Als das öffentliche Leben per Regierungsbeschluss runtergefahren wurde, mussten zahllose Gastronomen und Hoteliers ihren Betrieb einstellen. In einem Musterurteil wurde kürzlich entschieden, dass diese keinen weiteren Anspruch auf Entschädigungen für Einnahmeausfälle haben. Der Gesetzgeber habe mit Hilfsprogrammen seine Pflicht erfüllt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

Auch die Dorint-Hotelgruppe hatte 2021 eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil sie sich bei den Coronahilfen von der Regierung gegenüber anderer Unternehmen benachteiligt sah. Jetzt wurde der Antrag als unzulässig abgelehnt.

Darüber zeigt Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe enttäuscht – gleichzeitig freut er sich, dass mit einem anderen Urteil aus Karlsruhe die Beihilfe-Obergrenze von 54,5 Millionen Euro vom Tisch sei. Aus Sicht von Iserlohe habe der BGH „mutlos schlicht die Normen des Infektionsschutzgesetzes“, mit dem der Gesetzgeber die Weichen zur Entschädigungslosigkeit gestellt habe, bestätigt, so Iserlohe.

Demnach stelle das angepasste Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der BGH-Entscheidung – für Iserlohe nicht nach-vollziehbar – den sogenannten Störer besser als den Nichtstörer. „Das kann nicht im Sinne des ursprünglichen Infektionsschutzgesetzes sein“, so Iserlohe. Der Aufsichtsratschef nimmt an, dass der Ball – nach Ausschöpfung des Rechtsweges – nun erneut beim Bundesverfassungsgericht liegen wird.

Bei Dorint hoffe man vorerst darauf, dass die Bundesregierung „zügig den betroffenen Unternehmen die versagten Ansprüche über der Obergrenze im Sinne der Gleichberechtigung ausgleichen“ werde. Iserlohes Zwischenergebnis: „Die Frage zur beihilferechtlichen Gleichstellung und damit der Abschaffung der verfassungswidrigen Deckelung von Corona-Beihilfen, sehe ich nach wie vor mit der am 16. März 2022 durch das Bundesverfassungsgericht in Randnummer 38 verkündeten Entscheidung für geklärt an.“

fx