FAMAB: Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden

Freitag, 07.06.2019
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai müssen Unternehmen sämtliche Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter detailliert und nachvollziehbar dokumentieren. Darauf weist der Kommunikationsverband FAMAB hin. Es ist ein weitreichendes Urteil, das der EuGH am 14. Mai 2019 im Bereich Arbeitsrecht gefällt hat. Geklagt hatte eine Gewerkschaft aus Spanien, die verlangte, dass die Deutsche Bank in Spanien […]

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai müssen Unternehmen sämtliche Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter detailliert und nachvollziehbar dokumentieren. Darauf weist der Kommunikationsverband FAMAB hin.

Es ist ein weitreichendes Urteil, das der EuGH am 14. Mai 2019 im Bereich Arbeitsrecht gefällt hat. Geklagt hatte eine Gewerkschaft aus Spanien, die verlangte, dass die Deutsche Bank in Spanien die Arbeitszeiten komplett erfasse. Nur so könne gewährleistet werden, dass Überstunden richtig erfasst und Ruhezeiten eingehalten würden.

Bisher galt diese Pflicht nur für Geringverdiener nach dem Mindestlohngesetz sowie für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen, etwa Bauwirtschaft und Gastronomie. Doch nun hat der EuGH hat den Mitgliedsstaaten aufgegeben, diese Anforderungen allgemein in nationales Recht umzusetzen, um Verstöße gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie verhindern zu können. In Deutschland etwa ist bislang nur die Erfassung von Überstunden vorgeschrieben.

Laut FAMAB-Arbeitsrechtsexperten Günther Müller von der FMR Kanzlei bleibt aber zunächst abzuwarten, wie und wann das Urteil in deutsches Recht umgesetzt wird. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier habe sich mit den Worten zitieren lassen: “Wir werden das EuGH-Urteil jetzt genau prüfen und ein Rechtsgutachten vergeben, um festzustellen, ob es überhaupt Handlungsbedarf gibt.“ In Deutschland habe sich das Modell der Vertrauensarbeitszeit herausgebildet, mit dem sehr viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber gute Erfahrungen machten, so Altmaier.

Laut FAMAB gibt es dazu folgende Positionen:

Der FAMAB werde das Thema im Sinne der Branche weiterverfolgen und über die Entwicklungen informieren, heißt es vom Verband.
 

jb