Freibetrag für betriebliche Veranstaltungen erhöht

Mittwoch, 22.11.2023
Die Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft sieht eine ihrer Forderungen an die Politik damit als teilweise erfüllt an.
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Der Rat der VertreterInnen der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft: Christian Eichenberger, Björn Kempe, Jörg Schoch, Alexander Ostermaier, Marcel Fery, Kerstin Meisner, Mike P. Heisel, Tobias Naujoks, David Eickelberg, Juliane Schulzki (nicht im Bild); Foto: Johann Sebastian Hänel

Der Steuerfreibetrag für betrieblichen Veranstaltungen wurde auf zweimal 150 Euro je Teilnehmer pro Jahr heraufgesetzt. Dies gab die Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft bekannt.

Damit ist eine ihrer zentralen Forderungen an die Politik im Rahmen des Wachstumschancengesetzes für deutsche Unternehmen zumindest in Teilen erfüllt worden. „Die Forderung nach einer Erhöhung auf zweimal 300 Euro pro Jahr und Teilnehmer bleibt weiterhin bestehen“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverbandes Veranstaltungswirtschaft.

Forderungsmemorandum soll überreicht werden

Bei der diesjährigen Bundeskonferenz am 14. November, die in Partnerschaft mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) stattfand, diskutierten die TeilnehmerInnen aktuelle Herausforderungen der Branche und erneuerten ihr politisches Forderungsmemorandum, das vom Rat der VertreterInnen an die Politik übergeben werden soll.

Das Memorandum enthält laut Mitteilung folgende Forderungen: „Politische Maßnahmen für die Umgestaltung der Veranstaltungsbranche in eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und die Berücksichtigung der speziellen Bedingungen bei der Arbeitszeiterfassung und die Unterstützung bei der Festlegung von einheitlichen Kriterien für die Vergabe von öffentlichen Ausschreibungen. Weiter wird die Unterstützung der Branchentransformation im Bereich Digitalisierung, die jährliche Vermessung der Branche mit ergänzendem Wirtschaftsbericht und die Ermöglichung einer Arbeitslosenversicherung für Soloselbstständige gefordert. Beim Umgang mit Coronahilfen und der Endabrechnung wurde unter anderem die Forderung priorisiert, keine nachträglichen Anpassungen an den FAQs und Bemessungsgrundlagen zuzulassen sowie den Vertrauensschutz für Unternehmen und Soloselbstständige zu gewährleisten.“