Loveparade-Strafverfahren im Kongresszentrum CCD Ost

Donnerstag, 06.03.2014
Düsseldorf. Das Loveparade-Strafverfahren soll im Falle seiner Eröffnung im Kongresszentrum CCD Ost auf dem Gelände der Messe Düsseldorf verhandelt werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf als zuständige Justizverwaltungsbehörde hat entsprechende Verträge unterzeichnet. Da die von der Anmietung unabhängige Entscheidung der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg über eine Zulassung der Anklage noch aussteht, wurde ein pauschales Kontingent […]

Düsseldorf. Das Loveparade-Strafverfahren soll im Falle seiner Eröffnung im Kongresszentrum CCD Ost auf dem Gelände der Messe Düsseldorf verhandelt werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf als zuständige Justizverwaltungsbehörde hat entsprechende Verträge unterzeichnet. Da die von der Anmietung unabhängige Entscheidung der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg über eine Zulassung der Anklage noch aussteht, wurde ein pauschales Kontingent zur Nutzung des Kongresszentrums von zunächst 50 Tagen ohne Festlegung konkreter Zeiträume oder Termine vereinbart. Für den Fall der Nichteröffnung des Verfahrens wurde eine Stornopauschale in die Verträge aufgenommen.

Die mit der Düsseldorf Congress Sport & Event GmbH geschlossenen Verträge sehen die Anmietung des gesamten Kongressgebäudes CCD Ost und umfangreiche Dienstleistungen der Vermieterin vor. So stattet die Vermieterin den Saal unter anderem mit weiten Teilen des Mobiliars und der erforderlichen Technik aus, beispielsweise für Projektionen, Licht und Ton. Ebenso stellt die Vermieterin Personal für unterstützende Dienstleistungen zur Verfügung, unter anderem für den regelmäßig erforderlichen Auf- und Abbau von Mobiliar und Technik, die Steuerung und Wartung technischer Einrichtungen, den Verkehrsleitservice und einen Informationsstand. Die hierfür zu zahlende Gesamtmiete einschließlich Nebenkosten beläuft sich auf rund 14.000 Euro pro Verhandlungstag. Für den Fall der Nichteröffnung des Verfahrens ist eine Stornierungspauschale in Höhe von 111.000 Euro vereinbart.

Die Anmietung externer Räumlichkeiten ist erforderlich, weil aufgrund der absehbar hohen Zahl von Prozessbeteiligten weder im Landgericht Duisburg noch in Gerichten im räumlichen Umfeld ein ausreichend großer Sitzungssaal für eine mögliche Hauptverhandlung zur Verfügung steht. Das Verfahren richtet sich gegen 10 Beschuldigte, die derzeit von 14 Verteidigern vertreten werden. Darüber hinaus könnten sich an der Hauptverhandlung neben den bisher über 80 Antragstellern und ihren Anwälten weitere Verletzte und Hinterbliebene als Neben- oder Adhäsionskläger beteiligen.

Um im Falle der Eröffnung einen zügigen Beginn der Hauptverhandlung sicherstellen zu können, wurde bereits im Vorfeld der Anklageerhebung nach geeigneten Räumlichkeiten im Raum Duisburg gesucht. Das gut erreichbare und barrierefreie Kongresszentrum CCD Ost erwies sich im Ergebnis als einziger verfügbarer Veranstaltungsort, der der Vielzahl von räumlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen zur Durchführung einer möglichen Hauptverhandlung mit einer außergewöhnlich hohen Zahl von Beteiligten ausreichend gerecht wird.

Einzelheiten zur Nutzung des Kongresszentrums und zu den organisatorischen Abläufen gibt die Pressestelle zu gegebener Zeit durch gesonderte Presseerklärung bekannt, sofern die Kammer das Hauptverfahren eröffnet. Die Pressestelle geht auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen von einer möglichen Einrichtung und Aufteilung des Saals aus, die insgesamt über 450 Personen (Verfahrensbeteiligten, Zuhörern, Medienvertretern) Platz bieten kann. Eine Festlegung wird jedoch nicht vor Beendigung des Zwischenverfahrens erfolgen. Dieses wird angesichts des Umfangs der Akten nicht in wenigen Monaten abzuschließen sein. Sollte die Kammer das Hauptverfahren eröffnen, wird der Vorsitzende in der Folge Entscheidungen über die Termine und den organisatorischen Ablauf der Hauptverhandlung treffen. Die Pressestelle ist bemüht, vor Beginn der möglichen Hauptverhandlung Gelegenheit zur Besichtigung des Verhandlungssaals zu bieten.

In Absprache mit der Vermieterin werden alle Anfragen im Zusammenhang mit der Anmietung durch die Pressestelle des Landgerichts Duisburg beantwortet. Es wird deshalb gebeten, von direkten Anfragen an die Vermieterin abzusehen.

www.lg-duisburg.nrw.de/behoerde/loveparade