Neue GEMA-Tarife ab 2014

Donnerstag, 12.12.2013
Kompromiss. Nach einem Verhandlungsmarathon haben sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und die GEMA auf eine vertragliche Regelung bzgl. der im Streit stehenden vier Veranstaltungstarife verständigt. Die neuen, ab dem 1. Januar 2014 in Kraft tretenden Tarife führen laut Deutschem Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) zu überwiegend moderaten, über mehrere Jahre verteilten Erhöhungen, teilweise aber auch zu […]

Kompromiss. Nach einem Verhandlungsmarathon haben sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und die GEMA auf eine vertragliche Regelung bzgl. der im Streit stehenden vier Veranstaltungstarife verständigt. Die neuen, ab dem 1. Januar 2014 in Kraft tretenden Tarife führen laut Deutschem Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) zu überwiegend moderaten, über mehrere Jahre verteilten Erhöhungen, teilweise aber auch zu deutlichen Entlastungen. „Nach vielen Monaten voller Ungewissheit und Existenzängsten besteht nun endlich Rechts- und Planungssicherheit für tausende Musiknutzer“, erklärt Ernst Fischer, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und Präsident des DEHOGA Bundesverbandes.

Voraus gegangen waren u.a. Demonstrationen, Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde sowie ein urheberrechtliches Schiedsstellenverfahren der Bundesvereinigung der Musikveranstalter gegen die von der GEMA in 11 Tarifen geforderte Tarifreform, die Tariferhöhungen von bis zu über 1.000 Prozent mit sich gebracht hätte. Nach Vorlage der Schiedsstellenentscheidung im Frühjahr 2013 und deren fachlicher Analyse und rechtlicher Bewertung führte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der GEMA von Juli bis Dezember 2013 insgesamt 12 intensive Verhandlungen, um zu einer gerechten Tarifstruktur und zu bezahlbaren Vergütungen zu kommen.

Im Wesentlichen orientieren sich die vier neuen Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik sowie für Musikkneipen und Clubs/Discotheken an den Vorgaben der urheberrechtlichen Schiedsstelle sowie des Deutschen Patent- und Markenamtes, der Aufsichtsbehörde über die Verwertungsgesellschaften.

Die Ergebnisse im Detail unter www.dehoga.de.