Nie wieder Loveparade?

Donnerstag, 11.04.2013
Versammlungsstätten-Verordnung. Als erstes Bundesland reagierte Bayern im vergangenen Dezember auf die Katastrophe der Duisburger Loveparade und änderte seine Versammlungsstätten-Verordnung für Open-Air Veranstaltungen. Demnach sollen Musikfestivals auf offenem Gelände ohne fest eingebaute Tribüne nicht mehr den speziellen Sicherheitsbestimmungen für Versammlungsstätten nach der MVStättV (Musterversammlungsstätten-Verordnung) unterliegen sondern nur noch nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht beurteilt werden. Zuständig […]

Versammlungsstätten-Verordnung. Als erstes Bundesland reagierte Bayern im vergangenen Dezember auf die Katastrophe der Duisburger Loveparade und änderte seine Versammlungsstätten-Verordnung für Open-Air Veranstaltungen. Demnach sollen Musikfestivals auf offenem Gelände ohne fest eingebaute Tribüne nicht mehr den speziellen Sicherheitsbestimmungen für Versammlungsstätten nach der MVStättV (Musterversammlungsstätten-Verordnung) unterliegen sondern nur noch nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht beurteilt werden. Zuständig sind dann nicht mehr die Baurechtsbehörden sondern kommunale Ordnungsbehörden. Gültige Vorschriften für die Sicherheit von Groß-Veranstaltungen im Freien sind nicht mehr bindend. Dass eine Vielzahl der anderen Bundesländer diesem Änderungsvorschlag folgen wird, ist nun absehbar.

Der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC) fordert als führender Verband der Veranstaltungsbranche ab sofort eine länderübergreifende Musterverordnung in Anlehnung an die Sicherheitsbestimmungen für Veranstaltungen in Hallen, um die Sicherheit der Besucher bei allen Veranstaltungen – egal ob in Hallen oder im Freien – bundesweit zu gewährleisten.

EVVC- Präsident Joachim König: „Es gäbe genügend vernünftige und anspruchsvolle Vorgaben in der bisherigen noch geltenden Versammlungsstätten-Verordnung, die alle wichtigen Fragen einheitlich klären könnten. Wenn dies aktuell auf Seiten der ARGEBAU nicht gewollt ist, macht es allerdings keinen Sinn, hier einen weiteren föderalen Flickenteppich entstehen zu lassen. Schon die Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes hat bewiesen, dass es Fragen gibt, bei denen regionale landesrechtliche Lösungen unsinnig sind. Und wenn es um die Sicherheit von Menschen geht, sollte klar sein, was den Vorrang haben muss.“

www.evvc.org