Online-Events für alle?

Montag, 12.07.2021

Mit der Pandemie sind digitale Veranstaltungen zur neuen Normalität geworden. Auch im virtuellen Raum bleibt Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilnahme aber oftmals verwehrt.

Viele Hürden. Über eine Mrd. Menschen weltweit leben mit einer Behinderung, 7,9 Mio. schwerbehinderte BürgerInnen gibt es in Deutschland. Dass die Teilhabe behinderter Personen am gesellschaftlichen Leben ein Menschenrecht und kein Akt der Fürsorge oder Gnade ist, hält die 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention fest. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen ist für die EU 2011 in Kraft getreten. Deutschland hat sich mit seiner Unterzeichnung dazu verpflichtet, es umzusetzen. Aktuelle Beispiele, wie die Einführung der Luca-App, die von einigen Bundesländern bereits eingesetzt wurde, als sie noch nicht barrierefrei nutzbar war, zeugen von deutlichem Verbesserungspotenzial. Das am 20. Mai 2021 auf den Weg gebrachte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das auf dem European Accessibility Act (EAA) fußt, soll die benötigte Beschleunigung bringen. Der EAA sieht vor, dass ab Mitte 2025 Produkte sowie Dienstleistungen barrierefrei zugänglich gemacht werden müssen. Bis 2022 müssen die EU-Mitgliedstaaten den EAA in nationales Recht umwandeln, Verpflichtungen und Anforderungen an Barrierefreiheit im privaten Sektor werden verschärft. Sozial- und Behindertenverbände kritisieren zu lange Fristen und zu viele Ausnahmeklauseln des BFSG. Erst ab 2040 sollen unter anderem Geldautomaten bar­rierefrei nutzbar sein.

Der Menschenrechtsaktivist Raul Krauthausen hat die Glasknochenkrankheit Osteogenesis imperfecta, ist kleinwüchsig und auf einen Rollstuhl angewiesen. Im Rahmen des Projekts „Gemeinsam Berlin“ der Stiftung Zukunft sagt er: „Barrierefreiheit hört nicht beim Konzeptpapier auf – das Gefühl, willkommen zu sein, fängt schon beim Betreten eines Treffpunktes an.“ Das gilt, nicht zuletzt, auch für Treffen im virtuellen Raum.

„Wir werden zukünftig in einer immer digitaleren Welt leben – gerecht und gut kann diese nur sein, wenn sie allen zugänglich ist“, macht so Dario Madani, Vorsitzender des Selbsthilfevereins Pro Retina von Menschen mit Netzhautdegenerationen beim Digital Social Summit 2021 deutlich. Veranstaltungen wie dieser, der Digital Accessibility Summit oder der European Inclusion Summit (EIS) haben es sich zur Aufgabe gemacht, das Bewusstsein für Barrierefreiheit in der Online-Welt zu schärfen. Bei letzterem trafen sich im vergangenen Jahr erstmals die europäischen Behindertenbeauftragten und Ombudsleute, um gemeinsam Ideen zum Stand der Inklusion in den Mitgliedstaaten zu entwickeln. Initiiert vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, kamen über 3.000 TeilnehmerInnen aus 30 Ländern zusammen. Die für Konzeption und Organisation des Events verantwortliche Kommunikations- und Veranstaltungsagentur Meder sorgte für die umfassende Barrierefreiheit des virtuellen Treffens. So wurden die Sessions nicht nur in Deutsch, Englisch und Französisch, sondern auch in Deutscher Gebärdensprache, International Sign, Schriftsprache, mit Audiodeskription und in Leichter Sprache übertragen.

Die Digitalisierung der Eventbranche, die in den letzten 1,5 Jahren im Schnelldurchlauf vorangeschritten ist, kann Menschen mit Behinderung eine größere Chance zur Teilnahme bieten. Allerdings nur dann, wenn VeranstalterInnen für deren Bedürfnisse sensibilisiert sind. Für Personen mit körperlichen Behinderungen, wie etwa einer Seh- oder Hörschwäche, aber auch für Personen mit Wahrnehmungsstörungen, Autismus-Spektrum-Störungen, geringerem technischen Verständnis oder Sprachverständnisschwierigkeiten sind viele virtuelle Veranstaltungen nicht oder nur teilweise nutzbar. Wenn das Online-Tool nicht kompatibel mit Screenreadern ist, können Menschen mit Sehbehinderung den textlichen Inhalten im schlechtesten Fall gar nicht folgen. Fehlende Untertitel bei Videobeiträgen erschweren oder verwehren Personen mit Hörbehinderung die Teilnahme. Damit die Inklusion dieser TeilnehmerInnen gelingt, sind neben den PlanerInnen auch die Delegierten gefragt. „Es bedarf zum Beispiel einer starken Einhaltung von Gesprächsdisziplin, damit auch diejenigen, die auf ein Verdolmetschen angewiesen sind, sich an Diskussionen beteiligen können“, merkt die Gebärdensprachdolmetscherin Silke Heuser an. „Hierfür wäre neben einer generellen Akzeptanz in einigen Fällen auch eine persönliche Verhaltensänderung von Nöten“, sagt die Mit-Geschäftsführerin der Firma Skarabee, mit der sie unter anderem Dolmetscherteams für Großveranstaltungen bereitstellt. „Diese Dinge brauchen erfahrungsgemäß mehr Zeit, ehe sie sich etablieren.“

„Alltäglich ist es leider noch nicht, dass bei der Planung von digitalen oder hybriden Veranstaltungen an Barrierefreiheit gedacht wird“, berichtet auch Gisela Moser, Gründerin der Agentur MosGiTo und Expertin für Barrierefreiheit im Tourismus. Einige Online-Meeting-Plattformen haben ihrer Erfahrung nach inzwischen Funktionen für den barrierefreien Zugang integriert – „es liegt jetzt aber an den NutzerInnen, diese auch zu bedienen“, sagt sie. VeranstalterInnen sollten bedenken, für wen bei ihrem digitalen Angebot die Teilnahme möglicherweise erschwert wird. „Bei Präsenzveranstaltungen sind es die Stufen an der Tür, bei Online-Events zum Beispiel die Bedienbarkeit der Software oder die Verständlichkeit der Inhalte. Nur wer sich dies bewusst macht, kann etwas ändern.“ Johanna Müdicken

 

Tipps zum barrierefreien Online-Event

Johanna Müdicken