Geschäftsreisen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in den vergangenen Monaten viele einzelne Informationen zum neuen Reisekostenrecht ab 1. Januar 2014 veröffentlicht. Um Unternehmen mit Dienstreisenden den Überblick zu erleichtern, hat der deutsche GeschäftsreiseVerband VDR eine Tabelle erstellt, die auf einen Blick die wesentlichen Änderungen aufzeigt, die mit der Reform des Reisekostenrechts einhergehen und bei der Reisekostenabrechnung berücksichtigt werden müssen.
Das Reisekostenrecht muss zwingend ab 1. Januar 2014 umgesetzt werden. Die gravierendsten Änderungen gibt es bei der Definition der Tätigkeitsstätte und bei den Verpflegungspauschalen. Dadurch werden Anpassungen in Arbeitsverträgen und Formularen notwendig. Oft müssen auch Details in der Reisekostenabrechnungs-Software oder in Excel-basierten Formularen aktualisiert werden. „Die Sichtung der Übersicht ersetzt jedoch keinesfalls die individuelle Bewertung der jeweiligen Unternehmenssituation oder eine entsprechende Rechts- oder Steuerberatung“, sagt Andrea Zimmermann, Leiterin des VDR-Fachausschusses Mittelstand und Inhaberin von btm4u.
Bei den VDR-Mitgliedern kam die Übersichtstabelle bereits sehr gut an. „Die sehr übersichtliche Tabelle hat uns im Unternehmen bei der Umstellung bereits hervorragend unterstützt“, sagt ein Travel Manager. „Wir konnten damit viele interne Diskussionen und Gespräche abkürzen.“
VDR-Übersichtstabelle zu den Änderungen im Reisekostenrecht ab 1. Januar 2014: http://www.vdr-service.de/fileadmin/fachthemen/VDR-Uebersicht_Reisekostenrecht2014.pdf